Das E in Green Lease

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Teilen – Wissen – Teilhaben

Bevor wir Green Lease implementieren, gibt es drei Schwerpunkte in unserer Beratung die wir setzen.

Beim Thema Datenaustausch sind es Teilen – Wissen – Teilhaben.
Das es in 99% der Fälle schon beim Teilen der Daten zu Schwierigkeiten kommt ist nicht unüblich.

Teilen
Der Vermieter möchte vom Mieter die Verbrauchsdaten für Energie, Wasser und Abfall. Im Vorfeld sollten diese Fragen gestellt werden:

Welche Möglichkeiten gibt es die Daten zu sammeln?
Wer arbeitet mit den Daten?
Was ist der Output?

Wissen
Der Vermieter kennt nun die Verbräuche des Mieters. Diese Fragen müssen beantwortet werden:
Was machen wir jetzt mit den Daten?
Welchen Impact können wir damit schaffen?

Teilhaben
Der Vermieter hat einen Überblick. Der Mieter muss mitgenommen werden. Diese Fragen müssen beantwortet werden:
Wie wird kommuniziert?
Visualisierungen?
Dynamische Zielsetzung?

Das E in Green Lease Verträgen ist nicht erledigt indem man die Verbräuche des Gebäudes auf einem Dashboard sieht oder das CREEM-Tool zeigt auf, dass das Asset erst im Jahr 3021 strandet. Das Ziel der EU-Taxonomie Verordnung ist echter Impact. Daher kann ein Green Lease mit Bemühungsklauseln keinen Impact entfalten. Hier müssen andere, individuell auf den Mieter und Vermieter zugeschnittene Lösungen gefunden werden.

Wie schon das UK Climate Chance Comittee sagt:
„Transperancy is no substitute to real delivery“

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