Was ist die EU-Taxonomieverordnung?

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Die EU-Taxonomieverordnung ist ein neues Regelwerk, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie soll dazu beitragen, die Investitionen in den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu erhöhen und gleichzeitig das Risiko von Greenwashing zu verringern. Die Taxonomie soll auch Transparenz und Vergleichbarkeit für Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger schaffen.

Sechs Umweltziele

Die Taxonomieverordnung basiert auf sechs Umweltzielen, die mit dem Pariser Klimaabkommen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen übereinstimmen. Diese sind:

  • Die Eindämmung des Klimawandels
  • Die Anpassung an den Klimawandel
  • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
  • Die Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft

Nachhaltigkeit im Fokus

Um als ökologisch nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Aktivität zu mindestens einem dieser Ziele beitragen, ohne eines der anderen wesentlich zu beeinträchtigen. Außerdem muss sie bestimmte technische Kriterien erfüllen, die in sogenannten delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Diese werden von der Europäischen Kommission auf der Grundlage von wissenschaftlichen Empfehlungen einer Expertengruppe erlassen.

Die Taxonomieverordnung gilt ab dem 1. Januar 2022 für Finanzmarktteilnehmer, die Produkte anbieten, die ökologische Nachhaltigkeit fördern oder einen ökologischen Nachhaltigkeitsindex verwenden. Sie gilt auch für große Unternehmen, die bereits verpflichtet sind, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen. Diese müssen angeben, wie viel ihres Umsatzes und ihrer Investitionen mit den Taxonomiekriterien übereinstimmt.

Die EU-Taxonomieverordnung ist ein wichtiger Schritt, um die europäische Wirtschaft grüner und widerstandsfähiger zu machen. Sie soll dazu beitragen, die Finanzierung des europäischen Grünen Deals zu erleichtern und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

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