Green Lease und der do no significant harm Ansatz

Weil Sie Fragen zu Scope 3 haben, haben wir Ihnen hierzu einen Artikel geschrieben. Zuerst erhalten Sie einen Überblick, dann vertiefen wir das Thema.

Was ist ein Green Lease und wie kann er dazu beitragen, keinen signifikanten Schaden anzurichten?

Ein Green Lease kann dazu beitragen, keinen signifikanten Schaden (DNSH) anzurichten, indem er sicherstellt, dass die ökologischen Auswirkungen der Gebäudenutzung mit den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen übereinstimmen. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und welche technischen Kriterien sie erfüllen müssen, um einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele zu leisten und gleichzeitig keinen signifikanten Schaden an einem der anderen Ziele zu verursachen. Die sechs Umweltziele sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Ein Green Lease kann beispielsweise dazu beitragen, keinen signifikanten Schaden an der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen anzurichten, indem er vermeidet, dass das Gebäude in einem geschützten Gebiet oder einem Gebiet mit hohem Naturwert liegt oder dass es invasive gebietsfremde Arten einführt oder verbreitet. Er kann auch dazu beitragen, keinen signifikanten Schaden an der Kreislaufwirtschaft anzurichten, indem er die Wiederverwendung, Reparatur und das Recycling von Baumaterialien und Abfällen fördert.

EU-Taxonomie und Kreislaufwirtschaft

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie soll Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern Orientierung bieten, wie sie zur Erreichung der EU-Ziele für den Klimaschutz und die Umwelt beitragen können. Die EU-Taxonomie beruht auf sechs Umweltzielen:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Die Kreislaufwirtschaft ist ein Wirtschaftssystem, das darauf abzielt, den Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich zu erhalten und Abfall und Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf dem Prinzip, dass Abfall eine Ressource ist, die wiederverwendet, repariert, recycelt oder in neue Produkte umgewandelt werden kann. Die Kreislaufwirtschaft trägt zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen, einer Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten, einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Die EU-Taxonomie und die Kreislaufwirtschaft sind eng miteinander verbunden, da sie beide darauf abzielen, die Umweltleistung der Wirtschaft zu verbessern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourcenschonenden Gesellschaft zu fördern. Die EU-Taxonomie bietet einen Rahmen, um die ökologische Nachhaltigkeit von Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zu bewerten und zu fördern. Die Kreislaufwirtschaft bietet wiederum konkrete Möglichkeiten, um die Umweltziele der EU-Taxonomie zu erreichen.

Beispiel für Kreislaufwirtschaft

Ein Beispiel für eine wirtschaftliche Aktivität, die sowohl zur EU-Taxonomie als auch zur Kreislaufwirtschaft beiträgt, ist die Herstellung von Sekundärrohstoffen aus Abfall. Diese Aktivität reduziert die Treibhausgasemissionen, indem sie die Notwendigkeit neuer Rohstoffgewinnung verringert, und schont die natürlichen Ressourcen, indem sie den Materialverbrauch senkt. Diese Aktivität erfüllt die Kriterien für das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ und kann auch zu anderen Umweltzielen beitragen, je nach Art des Abfalls und des Sekundärrohstoffs.

Die EU-Taxonomie und die Kreislaufwirtschaft sind wichtige Instrumente, um die europäische Wirtschaft grüner, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Sie unterstützen die Umsetzung des Europäischen Grünen Deals, der die Vision der EU für eine klimaneutrale und nachhaltige Zukunft darstellt.

Worauf warten – jetzt starten!

Deswegen genügt es nicht einen Green Lease Vertrag mit Standard-Bemühungsklauseln zu nutzen, weil hierdurch kein Impact entsteht. Wir bei Torvik Gruen helfen Ihnen die passenden Klauseln mit Impact und Messbarkeit zu finden. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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Quellen: